Pflegekräfte zurückgewinnen: was Pflegeheime selbst in der Hand haben
Pflegeheime suchen Fachkräfte auf einem leeren Markt. Ein Teil des Potenzials ist aber schon da: Teilzeitkräfte, die mehr arbeiten würden, und ausgestiegene Pflegekräfte, die zurückkämen. Unter welchen Bedingungen, hat die bundesweite Studie „Ich pflege wieder, wenn …“ bei rund 12.700 Pflegekräften erfragt.
Manche dieser Bedingungen hängen an Tarif und Pflegesatz. Andere, allen voran ein verlässlicher Dienstplan, liegen in der Hand der Einrichtung.
Stand: 5. November 2026 · von Xaver Bauer, Dienstplanbauer
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestens 300.000 zusätzliche Vollzeitkräfte stünden laut Hochrechnung bereit, wenn sich die Arbeitsbedingungen deutlich verbessern. Mehr als 80 Prozent davon sind Rückkehrer.
- Knapp die Hälfte der befragten Teilzeitkräfte würde aufstocken, im Mittel um zehn Stunden pro Woche. Gut 60 Prozent der Ausgestiegenen könnten sich eine Rückkehr mit rund 30 Wochenstunden vorstellen.
- Ganz oben stehen eine Personalausstattung nach Bedarf, bessere Bezahlung, verlässliche Arbeitszeiten und verbindliche Dienstpläne.
- Dienstplan, Ausfallkonzept und Führung kann jedes Haus selbst angehen. Maßnahmen dazu fördert die Pflegekasse nach § 8 Abs. 7 SGB XI mit bis zu 10.000 Euro im Jahr.
Was die Studie „Ich pflege wieder, wenn …“ zeigt
Im Herbst 2021 haben sich 12.684 Pflegekräfte an der Online-Befragung beteiligt, drei Viertel in Teilzeit, ein Viertel aus dem Beruf ausgestiegen. Durchgeführt haben sie die Arbeitnehmerkammer Bremen, die Arbeitskammer des Saarlandes und das Institut Arbeit und Technik, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung. Aus den Antworten rechnet die Studie hoch, wie viele Vollzeitkräfte zusätzlich zur Verfügung stünden:
| Gruppe | Bereitschaft laut Befragung | vorsichtig | optimistisch |
|---|---|---|---|
| Ausgestiegene Pflegekräfte | gut 60 % würden zurückkehren, im Mittel mit 30 Wochenstunden | 263.000 | 583.000 |
| Teilzeitkräfte | knapp 50 % würden aufstocken, im Mittel um 10 Stunden | 39.000 | 78.000 |
| Zusammen | rund 300.000 | rund 660.000 |
Vollzeitäquivalente, gerundet. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung: „Ich pflege wieder, wenn …“, Pressemitteilung mit Kernzahlen, 03.05.2022 (PDF)
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Es sind Modellrechnungen unter der Annahme, dass sich die Bedingungen deutlich verbessern. Und zwei Drittel der Befragten kommen aus der Krankenpflege, ein Drittel aus der Langzeitpflege. Für ein einzelnes Heim ist die Zahl deshalb kein Versprechen, sondern ein Hinweis, wo es suchen sollte.
Für Arbeitgeber besonders nützlich: Ein Drittel der möglichen Rückkehrer hat sich schon Stellenangebote angesehen, aber nur knapp sechs Prozent stehen in Kontakt mit einem Arbeitgeber. Die meisten denken über eine Rückkehr nach, ohne angesprochen zu werden.
Was Pflegekräfte zurückholen würde
Am stärksten motiviert die Befragten eine Personalausstattung, die sich am tatsächlichen Bedarf der Pflegebedürftigen ausrichtet. Außerdem nennen sie:
- bessere Bezahlung, auch für Fort- und Weiterbildung,
- verlässliche Arbeitszeiten und verbindliche Dienstpläne,
- nicht unterbesetzt arbeiten zu müssen und mehr Zeit für Zuwendung,
- respektvolle Vorgesetzte und kollegialen Umgang,
- eine einfachere Dokumentation.
Für die stationäre Langzeitpflege fordert die Arbeitskammer des Saarlandes, eine der Herausgeberinnen, die Personalbemessung nach PeBeM vollständig umzusetzen. Was dahinter steckt, erklärt die Seite Personalbemessung nach §113c SGB XI. Bezahlung und Personalschlüssel hängen an Tarif und Pflegesatz. Dienstplan, Ausfallregelung, Führung und Dokumentationsaufwand kann jedes Haus selbst angehen.
Einspringen aus dem Frei: der Hebel im Dienstplan
Verbindlich ist ein Dienstplan erst, wenn er hält. Wer regelmäßig aus dem Frei geholt wird, erlebt das Gegenteil. Drei Dinge helfen:
- Früh planen und Wünsche vorher abfragen. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht (siehe Dienstplan und Arbeitszeitgesetz), aber ein Plan, der Wochen vorher steht, macht Familie und Freizeit planbar.
- Ausfälle einplanen statt improvisieren. Ein Ausfallkonzept mit Springerdiensten, Personalpool oder klarer Bereitschaftsregel legt fest, wer einspringt, bevor jemand krank wird.
- Belastung offen verteilen. Wer wie oft eingesprungen ist und wer wie viele Wochenenden, Nächte und Feiertage hatte, gehört sichtbar auf den Tisch. Dann trifft es nicht immer dieselben.
Wie das in der Praxis wirkt, erprobt Bremen seit 2024 im Modellprojekt „Ich pflege wieder, weil …“ in der Geburtshilfe eines Krankenhauses. Das Projekt verbindet mehr Personal mit neuem Dienstplan- und Ausfallmanagement. Nach dem ersten Jahr meldet die Evaluation für die Pflege deutlich weniger Überstunden und weniger Einspringen aus dem Frei je Person.
Kippen Dienste trotzdem regelmäßig, kann die Ursache im Ablauf liegen: zu viele Aufgaben im selben Zeitfenster. Die Ablaufanalyse zeigt solche Spitzen je Schicht und Qualifikation.
Das Potenzial im eigenen Team
Die Studienzahlen lassen sich auf das eigene Haus herunterrechnen. Ein Beispiel: Ein Pflegeheim beschäftigt 20 Teilzeitkräfte. Stockt nur ein Viertel davon um zehn Stunden auf, deutlich weniger als die knapp 50 Prozent aus der Befragung, sind das 50 Stunden pro Woche. Bei 39 Wochenstunden ist das mehr als eine Vollzeitstelle, ohne eine einzige Stellenanzeige.
Wer es genau wissen will, fragt nach, im Jahresgespräch oder mit einer kurzen Umfrage im Team: Wer würde unter welchen Bedingungen mehr arbeiten? Die Antworten zeigen zugleich, was im eigenen Haus fehlt.
Rückkehrer gezielt ansprechen
Ausgestiegene Pflegekräfte wollen laut Studie meist in ihren früheren Arbeitsbereich zurück und im Mittel 30 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Anzeige, die nur Vollzeit anbietet und „flexiblen Einsatz“ verlangt, verfehlt diese Gruppe. Besser wirken konkrete Zusagen: feste Dienste oder Wunschstunden, eine Einarbeitung nach der Pause, eine feste Ansprechperson. Offene Stellen können Einrichtungen kostenlos in der Stellenbörse Pflege veröffentlichen.
Förderung: Rückgewinnung zahlt die Pflegekasse mit
§ 8 Abs. 7 SGB XI fördert Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verbessern. Das Gesetz nennt ausdrücklich „Maßnahmen zur Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungspersonal“ und eine bessere Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung einschließlich Personalpools und betrieblicher Ausfallkonzepte (§ 8 Abs. 7 SGB XI). Gefördert werden auch Bedarfsanalyse, Konzept, Schulung der Führungskräfte und die Begleitung der Umsetzung, etwa eine Weiterbildung wie der Lehrgang der Akademie Dienstplanung.
Einrichtungen mit bis zu 25 Beschäftigten in Pflege und Betreuung erhalten bis zu 70 Prozent der Kosten, höchstens 10.000 Euro im Jahr, größere bis zu 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro. Den Antrag stellt die Einrichtung bei der Pflegekasse. Bis 2030 stehen nur die Mittel bereit, die 2023 und 2024 nicht abgerufen wurden; ein früher Antrag lohnt sich deshalb. Was für Ihr Haus infrage kommt, zeigt der Förderrechner.
Häufige Fragen
Wie viele Pflegekräfte würden in den Beruf zurückkehren?
In der Studie „Ich pflege wieder, wenn …“ konnten sich gut 60 Prozent der ausgestiegenen Pflegekräfte eine Rückkehr vorstellen. Zusammen mit aufstockenden Teilzeitkräften ergibt die Hochrechnung mindestens 300.000 zusätzliche Vollzeitkräfte, wenn sich die Arbeitsbedingungen deutlich verbessern.
Was müsste sich ändern, damit Pflegekräfte zurückkommen?
Vor allem eine Personalausstattung nach dem tatsächlichen Bedarf, bessere Bezahlung, verlässliche Arbeitszeiten und verbindliche Dienstpläne. Außerdem nennen die Befragten respektvolle Vorgesetzte, Kollegialität und weniger Dokumentationsaufwand.
Um wie viele Stunden würden Teilzeitkräfte in der Pflege aufstocken?
Knapp die Hälfte der befragten Teilzeitkräfte wäre dazu bereit, im Mittel um zehn Stunden pro Woche. Ausgestiegene Pflegekräfte könnten sich eine Rückkehr mit rund 30 Wochenstunden vorstellen.
Wie kann ein Pflegeheim das Einspringen aus dem Frei reduzieren?
Mit einem Dienstplan, der früh feststeht, einem Ausfallkonzept mit Springerdiensten oder Personalpool und einer offenen Verteilung von Einspringen, Wochenenden und Nächten. Wo Dienste regelmäßig kippen, zeigt eine Ablaufanalyse, ob Aufgaben und Personal zeitlich zusammenpassen.
Fördert die Pflegekasse Maßnahmen zur Rückgewinnung von Pflegekräften?
Ja. § 8 Abs. 7 SGB XI nennt Maßnahmen zur Rückgewinnung von Pflegepersonal und zur besseren Dienstplangestaltung ausdrücklich. Gefördert werden bei bis zu 25 Beschäftigten bis zu 70 Prozent der Kosten, höchstens 10.000 Euro im Jahr, bei größeren Einrichtungen bis zu 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro.
Verlässliche Dienstpläne mit VitalDesk
VitalDesk plant Dienste mit Wunschplan und zeigt je Person, wie oft jemand eingesprungen ist und wie Nächte, Wochenenden und Feiertage verteilt sind. Fällt jemand aus, schlägt die Software zulässige Einspringkräfte samt Fairness der letzten zwölf Monate vor; die Entscheidung bleibt bei der Leitung. Ob Personal und Aufgaben im Tagesverlauf zusammenpassen, zeigt die kostenlose Ablaufanalyse.
Quellen
- Hans-Böckler-Stiftung: „Ich pflege wieder, wenn …“, Pressemitteilung mit Kernzahlen, 03.05.2022 (PDF)
- Auffenberg, Becka, Evans, Kokott, Schleicher, Braun: „Ich pflege wieder, wenn …“, Kurzfassung, Arbeitnehmerkammer Bremen 2022 (PDF)
- „Ich pflege wieder, wenn …“, Langfassung der Studie (PDF)
- Arbeitnehmerkammer Bremen: Modellprojekt „Ich pflege wieder, weil …“, Erkenntnisse aus dem ersten Projektjahr, Stand Februar 2026 (PDF)
- § 8 Abs. 7 SGB XI, Förderung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Alle Angaben ohne Gewähr. Gesetze, Rahmenverträge und Richtlinien ändern sich; maßgeblich ist der jeweils gültige Originaltext. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
