Regeln mit Quelle
Arbeitszeitregeln werden als gesetzlich, tariflich oder Dienstvereinbarung geführt und so geprüft.
Eine digitale Dienstplanung lohnt sich, wenn sie die Regeln kennt, die im Haus gelten: Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag oder AVR und Dienstvereinbarungen. VitalDesk trennt diese Regelquellen, rechnet die Sollarbeitszeit auch nach tariflichem Monatsdurchschnitt und verbindet den Dienstplan mit Netto-Arbeitszeit und PeBeM-Bedarf. Die vorhandene Pflegesoftware bleibt.
Ob Ruhezeiten, Wochenarbeitszeit oder Sollstunden: Jede Regel braucht eine Quelle – gesetzlich, tariflich oder per Dienstvereinbarung. Erst dann prüft die Software richtig und Personalvertretung und Leitung können die Ergebnisse nachvollziehen.
Arbeitszeitregeln werden als gesetzlich, tariflich oder Dienstvereinbarung geführt und so geprüft.
Brutto-Soll wahlweise als tariflicher Monatsdurchschnitt (Tarif/AVR); Tarifwechsel lassen sich in den Personalkosten abbilden.
Der digitale Plan rechnet mit Netto-Arbeitszeit und zeigt den Bedarf je Qualifikation nach § 113c SGB XI.
Digitalisieren heißt nicht, den alten Plan abzutippen.
Arbeitszeitgesetz, Tarif/AVR und Dienstvereinbarungen mit Quelle erfassen.
Ausfallquote und Regelbesetzung je Schicht und Qualifikation festlegen.
Einen Wohnbereich digital planen, Prüfungen und Rückmeldungen auswerten.
Weitere Bereiche übernehmen, Personalvertretung früh einbinden.
Damit die Software nicht alte Planungsfehler beschleunigt.
Ohne festgelegte Regelbesetzung und Ausfallquote verteilt auch die beste Software nur Lücken.
Dienstplanung ist mitbestimmungspflichtig; eine Betriebsvereinbarung schafft Klarheit.
VitalDesk ergänzt bestehende Pflegesoftware und ersetzt sie nicht zwingend.
Kurze Antworten für Leitungen und Personalvertretungen.
Zuerst die geltenden Regeln aus Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag oder AVR und Dienstvereinbarungen mit Quelle sammeln, dann Netto-Bedarf und Regelbesetzung festlegen und in einem Pilot-Wohnbereich starten. VitalDesk führt Regeln getrennt nach gesetzlich, tariflich und Dienstvereinbarung und rechnet das Soll auch nach tariflichem Monatsdurchschnitt. Dienstplanbauer begleitet die Klärung der Regeln vor Ort.
Nach dem Regierungsentwurf vom 30.09.2026 (noch nicht beschlossen) sollen Personalkostensteigerungen ohne Tarifbindung 2027 nur bis zur Veränderungsrate von 3,42 % als wirtschaftlich gelten. Eine saubere, digitale Personalplanung wird damit wichtiger.
Nicht zwingend. VitalDesk ergänzt bestehende Pflege- und Dienstplansoftware um PeBeM-Steuerung, Netto-Planung und Ablaufanalyse.
VitalDesk ist die Software. Beratung, Begleitung und Umsetzung in der Einrichtung übernimmt auf Wunsch Dienstplanbauer (Xaver Bauer, Coburg) vom selben Anbieter: von der Berechnung über Rollenmatrix und Netto-Dienstplan bis zur Tourenplanung vor Ort, förderfähig nach § 8 Abs. 7 SGB XI.
Beratung bei DienstplanbauerVertiefen Sie die Fragen, die für Ihre Einrichtung gerade wichtig sind: Personalbedarf, Qualifikationen und Planung im Wohnbereich.
Die Seiten halten die rechtliche und fachliche Einordnung bewusst knapp. Für verbindliche Details sind die offiziellen Quellen und die individuelle Vereinbarungslage maßgeblich.
Mit kostenloser Dienstplananalyse als Start. Die Klärung der Planungsregeln begleitet auf Wunsch Dienstplanbauer.