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Digitale Dienstplanung mit Tarif und PeBeM

Dienstplanung im Pflegeheim digitalisieren

Eine digitale Dienstplanung lohnt sich, wenn sie die Regeln kennt, die im Haus gelten: Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag oder AVR und Dienstvereinbarungen. VitalDesk trennt diese Regelquellen, rechnet die Sollarbeitszeit auch nach tariflichem Monatsdurchschnitt und verbindet den Dienstplan mit Netto-Arbeitszeit und PeBeM-Bedarf. Die vorhandene Pflegesoftware bleibt.

Tarif und Dienstvereinbarung gehören in die Regeln, nicht in Excel-Notizen

Ob Ruhezeiten, Wochenarbeitszeit oder Sollstunden: Jede Regel braucht eine Quelle – gesetzlich, tariflich oder per Dienstvereinbarung. Erst dann prüft die Software richtig und Personalvertretung und Leitung können die Ergebnisse nachvollziehen.

Regeln mit Quelle

Arbeitszeitregeln werden als gesetzlich, tariflich oder Dienstvereinbarung geführt und so geprüft.

Sollarbeitszeit nach Tarif

Brutto-Soll wahlweise als tariflicher Monatsdurchschnitt (Tarif/AVR); Tarifwechsel lassen sich in den Personalkosten abbilden.

Netto und PeBeM

Der digitale Plan rechnet mit Netto-Arbeitszeit und zeigt den Bedarf je Qualifikation nach § 113c SGB XI.

In vier Schritten zur digitalen Dienstplanung

Digitalisieren heißt nicht, den alten Plan abzutippen.

Regeln sammeln

Arbeitszeitgesetz, Tarif/AVR und Dienstvereinbarungen mit Quelle erfassen.

Netto-Bedarf klären

Ausfallquote und Regelbesetzung je Schicht und Qualifikation festlegen.

Pilot-Wohnbereich

Einen Wohnbereich digital planen, Prüfungen und Rückmeldungen auswerten.

Ausrollen

Weitere Bereiche übernehmen, Personalvertretung früh einbinden.

Fragen vor der Digitalisierung

Damit die Software nicht alte Planungsfehler beschleunigt.

Sind die Planungsregeln schriftlich?

Ohne festgelegte Regelbesetzung und Ausfallquote verteilt auch die beste Software nur Lücken.

Ist die Personalvertretung eingebunden?

Dienstplanung ist mitbestimmungspflichtig; eine Betriebsvereinbarung schafft Klarheit.

Bleibt die vorhandene Software?

VitalDesk ergänzt bestehende Pflegesoftware und ersetzt sie nicht zwingend.

Fragen zur digitalen Dienstplanung im Pflegeheim

Kurze Antworten für Leitungen und Personalvertretungen.

Wie digitalisiere ich die Dienstplanung im Pflegeheim mit Tarifbindung?

Zuerst die geltenden Regeln aus Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag oder AVR und Dienstvereinbarungen mit Quelle sammeln, dann Netto-Bedarf und Regelbesetzung festlegen und in einem Pilot-Wohnbereich starten. VitalDesk führt Regeln getrennt nach gesetzlich, tariflich und Dienstvereinbarung und rechnet das Soll auch nach tariflichem Monatsdurchschnitt. Dienstplanbauer begleitet die Klärung der Regeln vor Ort.

Was ändert das PNOG für Häuser ohne Tarifbindung?

Nach dem Regierungsentwurf vom 30.09.2026 (noch nicht beschlossen) sollen Personalkostensteigerungen ohne Tarifbindung 2027 nur bis zur Veränderungsrate von 3,42 % als wirtschaftlich gelten. Eine saubere, digitale Personalplanung wird damit wichtiger.

Ersetzt VitalDesk die vorhandene Dienstplansoftware?

Nicht zwingend. VitalDesk ergänzt bestehende Pflege- und Dienstplansoftware um PeBeM-Steuerung, Netto-Planung und Ablaufanalyse.

Software von VitalDesk, Umsetzung mit Dienstplanbauer

VitalDesk ist die Software. Beratung, Begleitung und Umsetzung in der Einrichtung übernimmt auf Wunsch Dienstplanbauer (Xaver Bauer, Coburg) vom selben Anbieter: von der Berechnung über Rollenmatrix und Netto-Dienstplan bis zur Tourenplanung vor Ort, förderfähig nach § 8 Abs. 7 SGB XI.

Beratung bei Dienstplanbauer

Weiterführende PeBeM-Themen

Vertiefen Sie die Fragen, die für Ihre Einrichtung gerade wichtig sind: Personalbedarf, Qualifikationen und Planung im Wohnbereich.

Quellen für die fachliche Einordnung

Die Seiten halten die rechtliche und fachliche Einordnung bewusst knapp. Für verbindliche Details sind die offiziellen Quellen und die individuelle Vereinbarungslage maßgeblich.

Digitale Dienstplanung an einem Wohnbereich testen

Mit kostenloser Dienstplananalyse als Start. Die Klärung der Planungsregeln begleitet auf Wunsch Dienstplanbauer.