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PeBeM-Rechner 2026: Personalbemessung nach §113c und PNOG berechnen

Wie viel Personal darf Ihr Pflegeheim nach der Personalbemessung höchstens vereinbaren, und wie viel bleibt davon, wenn das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die Pflegegrade ab 2027 strenger vergibt? Der Rechner nutzt dieselben Personalanhaltswerte wie die Software VitalDesk und die Simulation der neuen Begutachtungsregeln durch das IGES-Institut.

Aktualisiert am 29. Oktober 2026, Stand: Regierungsentwurf PNOG vom 30.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • PeBeM nach §113c SGB XI: Ein Pflegeheim mit 80 Bewohnern kann höchstens rund 37,1 Vollzeitstellen in Pflege und Betreuung vereinbaren, ein Personalschlüssel von 1 : 2,16.
  • PNOG ab 2027: Höhere Punkteschwellen für Pflegegrad 1 bis 3 und strengere Bewertung von drei Modulen. Bestehende Pflegegrade bleiben geschützt.
  • Folge für das Personal: Die Personalanhaltswerte bleiben gleich, aber neue Bewohner erhalten öfter einen niedrigeren Grad. Im Beispielhaus sind langfristig rund 2,5 Stellen weniger finanzierbar (6,6 Prozent).
  • Sofort ab 2027: Höherstufungen gelingen seltener, auch mit Bestandsschutz. Im Beispielhaus bringen sie nach PNOG rund 19 Prozent weniger zusätzliche Stellen.
  • Ab 2028: Bis zu 10 Prozent der Assistenz- und Fachkraftstellen dürfen als Transformationsstellen in digitale Systeme fließen.
  • Stand: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, erste Lesung im Bundestag am 05.11.2026, geplantes Inkrafttreten 01.01.2027.

Personalbemessung nach §113c SGB XI berechnen

§113c Abs. 1 SGB XI legt bundesweit fest, wie viel Personal ein Pflegeheim höchstens vereinbaren kann: einen festen Stellenanteil je Bewohner, getrennt nach Pflegegrad und Qualifikation. Wie viel mindestens vorzuhalten ist, regelt der Rahmenvertrag Ihres Bundeslands.

Tragen Sie ein, wie viele Bewohner Sie je Pflegegrad betreuen. Vorbelegt ist ein Beispielhaus mit 80 Bewohnern. Die Werte stehen in der Tabelle weiter unten.

PNOG: neue Pflegegrad-Schwellen ab 2027

Der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) lässt die Personalanhaltswerte unverändert. Er hebt aber die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 an und bewertet drei Module der Begutachtung strenger. Wer ab 2027 begutachtet wird, landet öfter einen Grad tiefer, und für niedrigere Grade sieht §113c weniger Personal vor.

Wie stark das wirkt, zeigen die Begutachtungen 2024 von Menschen, die im Pflegeheim leben: Nach den neuen Regeln hätten 35 Prozent mit Pflegegrad 3 einen Grad weniger erhalten, bei Pflegegrad 4 21 und bei Pflegegrad 5 14 Prozent.

Bestehende Pflegegrade bleiben geschützt. Die Wirkung kommt deshalb mit jeder Neuaufnahme und jeder neuen Begutachtung. Mit dem Regler wählen Sie, welcher Anteil Ihrer Bewohner schon nach neuem Recht eingestuft ist. Sofort ab 2027 wirkt das PNOG bei Höherstufungen; die Ergebnisbox zeigt den Unterschied.

100 % entspricht dem langfristigen Stand, wenn alle Bewohner nach dem PNOG begutachtet sind. Bestandsschutz und Neuaufnahmen bestimmen, wie schnell Ihr Haus dorthin kommt.

Was das PNOG Ihr Personalbudget kostet

Tragen Sie ein, was eine Vollzeitstelle in Pflege und Betreuung Ihr Haus im Jahr kostet. Der Rechner zeigt dann, wie viel Personalbudget nach PNOG weniger refinanzierbar wäre. Ohne Eingabe bleibt diese Zeile leer.

Dazu kommt: Ohne Tarifbindung sollen Personalkosten 2027 nur um höchstens 3,42 Prozent steigen dürfen, und die Leistungsbeträge der Pflegekasse bleiben bis 2028 gleich. Jede Erhöhung des Pflegesatzes trifft damit vor allem den Eigenanteil der Bewohner.

37,1 → 34,6 Stellen−6,6 % nach PNOGzum Ergebnis

Pflegegrad nach PNOG: einen Bewohner nach Gutachten prüfen

Für einen einzelnen Bewohner geht es exakt. Tragen Sie aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes die Summe der Einzelpunkte je Modul ein. Der Rechner wertet sie nach Anlage 2 zu §15 SGB XI in heutiger Fassung und in der Fassung des PNOG-Entwurfs und zeigt Gesamtpunkte und Pflegegrad nebeneinander. Vorbelegt ist ein Bewohner, der heute Pflegegrad 4 hat.

Heute
Nach PNOG
Gesamtpunkte
70
57,5
Pflegegrad
4
3

Nach PNOG: Pflegegrad 3 statt Pflegegrad 4. Wer schon eingestuft ist, behält seinen Grad; gilt für Anträge ab 2027.

Summe der Einzelpunkte je Modul aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Module 2 und 3 zählen gemeinsam mit dem höheren Wert. Nicht berücksichtigt: Pflegegrad 5 bei besonderer Bedarfskonstellation (§15 Abs. 4 SGB XI). Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.

Was das PNOG für das Personal im Pflegeheim ändert

Stand ist der Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat beraten im November 2026, geplant ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, Einzelheiten können sich ändern.

Personalanhaltswerte
§113c Abs. 1 bleibt unverändert. Neu ist Abs. 10: Das Bundesgesundheitsministerium prüft eine Anpassung der Werte an das geänderte Begutachtungsinstrument. Eine Frist nennt der Entwurf nicht.
Pflegegrade ab 2027
Höhere Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 (Tabelle unten) und eine strengere Bewertung der Module Mobilität, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens. Nach der Begründung des Entwurfs sinken die Anerkennungen bei Erstbegutachtungen dadurch um etwa 22 Prozent.
Bestandsschutz
Wer schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Regeln (§142b neu). Höherstufungen werden aber seltener: In der IGES-Simulation erreichen 62,7 statt 79,3 Prozent der Höherstufungsanträge im Pflegeheim einen höheren Grad.
Transformationsstellen
Von 2028 bis 2032 dürfen bis zu 10 Prozent der Stellenanteile für Assistenz- und Fachkräfte (§113c Abs. 1 Nr. 2 und 3) als Transformationsstellen für digitale Systeme ausgewiesen werden (§113e neu). Ob sich die 10 Prozent auf die Höchstausstattung oder nur auf den Korridor über der Mindestausstattung beziehen, lässt der Entwurf offen. Der Rechner zeigt den Höchstwert.
Leistungsbeträge
Die Leistungen für vollstationäre Pflege nach §43 bleiben 2027 und 2028 bei 805, 1.319, 1.855 und 2.096 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5. Die Anpassung für 2028 entfällt, eine jährliche Dynamisierung beginnt 2029. Höhere Pflegesätze landen damit beim Eigenanteil, abzüglich des Leistungszuschlags nach §43c. Der Zuschuss von 131 Euro für Pflegegrad 1 im Heim entfällt für neue Fälle.
Personalkosten
Für Einrichtungen ohne Tarifbindung ist die Veränderungsrate die Obergrenze für Steigerungen der Personalkosten (§82c Abs. 7 neu). Für 2027 sind das 3,42 Prozent. Mehr Personal nach §113c und Transformationsstellen bleiben davon unberührt.

Pflegegrad-Punkte 2027: Schwellenwerte bisher und nach PNOG

PflegegradBisher (Gesamtpunkte)Nach PNOG ab 01.01.2027
112,5 bis unter 2715 bis unter 30
227 bis unter 47,530 bis unter 50
347,5 bis unter 7050 bis unter 70
470 bis unter 90unverändert
590 bis 100unverändert

Modulwertung bisher und nach PNOG: Summe der Einzelpunkte je Stufe

ModulRegelkeinegeringeerheblicheschwereschwerste
Modul 1 Mobilität (10 %)bisher0 bis 12 bis 34 bis 56 bis 910 bis 15
PNOG0 bis 12 bis 34 bis 67 bis 910 bis 15
Modul 4 Selbstversorgung (40 %)bisher0 bis 23 bis 78 bis 1819 bis 3637 bis 54
PNOG0 bis 34 bis 910 bis 2425 bis 3940 bis 54
Modul 6 Alltagsleben und soziale Kontakte (15 %)bisher01 bis 34 bis 67 bis 1112 bis 18
PNOG0 bis 12 bis 34 bis 67 bis 1112 bis 18

Module 2, 3 und 5 bleiben unverändert. Gewichtete Punkte je Stufe: Mobilität 0, 2,5, 5, 7,5, 10; Selbstversorgung 0, 10, 20, 30, 40; Alltagsleben 0, 3,75, 7,5, 11,25, 15.

Wie planen Sie Ihren Dienstplan, wenn Stellen wegfallen? VitalDesk rechnet die Personalbemessung mit Ihren echten Bewohnern, zeigt Lücken je Wohnbereich und Schicht und plant Dienste passend zur Qualifikation.

Quellen: Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30.09.2026 (§15 Abs. 3, Anlage 2, §43, §82c, §113c, §113e, §142b), Bundesrat-Drucksache 587/26 (neu), Bundestag: erste Lesung am 05.11.2026, BMG-Bekanntmachung der Veränderungsrate 2027.

So rechnet der PeBeM-Rechner

Heute: Bewohner je Pflegegrad mal Personalanhaltswert nach §113c Abs. 1, getrennt nach QN 1 bis 2, QN 3 und QN 4. Das ist dieselbe Rechnung wie in VitalDesk.

Nach PNOG: Grundlage sind die Auswertungen des Medizinischen Dienstes Bund im IGES-Abschlussbericht für den GKV-Spitzenverband. Alle Begutachtungen des Jahres 2024 wurden dort zusätzlich nach den Regeln des Entwurfs bewertet. Bei Menschen, die im Pflegeheim leben, hätten danach 48 Prozent mit Pflegegrad 1, 30 Prozent mit Pflegegrad 2, 35 Prozent mit Pflegegrad 3, 21 Prozent mit Pflegegrad 4 und 14 Prozent mit Pflegegrad 5 einen Grad weniger erhalten, nie mehr als einen. Diese Anteile wendet der Rechner auf Ihre Bewohner an.

Höherstufungen: Von 222.017 Höherstufungsanträgen aus Pflegeheimen hätten nach den neuen Regeln 62,7 statt 79,3 Prozent einen höheren Grad ergeben. Der Rechner nutzt die vollständige Ergebnistabelle je Ausgangsgrad. Ergebnisse unter dem bisherigen Grad zählen wegen des Bestandsschutzes als gleichbleibend.

Einzelner Bewohner: exakt nach Anlage 2 und §15 Abs. 3 SGB XI, heute und in der Fassung des Entwurfs.

Die Anteile stammen aus allen Begutachtungen 2024, nicht aus Ihrem Haus. Sie zeigen Richtung und Größenordnung, keine Prognose für einzelne Bewohner. Quelle: IGES-Abschlussbericht zur Entwicklung der Pflegeprävalenz vom 22.04.2026, S. 177, 180 und 190.

Was ein reiner Schlüsselrechner nicht zeigt

Was die Personalbemessungs-Software VitalDesk zusätzlich berechnet

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Netto-Personalbedarf mit echter Ausfallquote je Wohnbereich

Statt einer pauschalen Quote rechnet die Software mit den tatsächlichen Abwesenheiten Ihres Teams, getrennt nach Wohnbereich und Qualifikation.

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Stellenplan im Pflegeheim: Soll und Ist je Qualifikation

Ihr echtes Personal wird gegen das Soll gestellt. Eine Ampel zeigt, wo Fachkräfte, Assistenz oder Hilfskräfte fehlen.

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Personalbedarf bei Ziel-Auslastung statt aktueller Belegung

Geplant wird mit der Belegung, die Sie anstreben. Ein vorübergehend leeres Zimmer drückt den Stellenplan nicht.

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Vom Personalbedarf zum Dienstplan und Tourenplan im Pflegeheim

Die Stellen werden zu Diensten und Touren: wer welche Aufgaben übernimmt, passend zur Qualifikation.

Stationäre Tourenplanung

Für die Digitalisierung kann eine Förderung nach §8 Abs. 8 SGB XI in Betracht kommen: bis zu 40 Prozent, höchstens 12.000 Euro je Einrichtung. Das PNOG soll diese Förderung 2027 in §11 Abs. 3 SGB XI überführen. Anträge nach heutigem Recht deshalb noch 2026 stellen. Förderfähigkeit und Bewilligung prüft die Pflegekasse. Förderung berechnen

Personalanhaltswerte nach §113c SGB XI: Tabelle

Vollzeitstellen je Bewohner und Pflegegrad, bundeseinheitlich seit 1. Juli 2023. Das PNOG ändert diese Werte nicht.

PflegegradQN 1 bis 2 HilfskräfteQN 3 AssistenzQN 4 FachkräfteSumme
10,08720,05640,07700,2206
20,12020,06750,10370,2914
30,14490,10740,15510,4074
40,16270,14130,24630,5503
50,17580,11020,38420,6702

Quelle: §113c SGB XI, gesetze-im-internet.de.

Häufige Fragen zu PeBeM und PNOG

Was ist das PNOG?

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026. Er ändert unter anderem die Begutachtung der Pflegegrade, die Leistungsbeträge und die Finanzierung von Personalkosten und führt Transformationsstellen für digitale Systeme ein. Geplant ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.

Wie ist der aktuelle Stand beim PNOG?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat ihn als besonders eilbedürftig erhalten (Drucksache 587/26, Frist bis 20. November 2026), der Bundestag berät ihn am 5. November 2026 in erster Lesung. Geplant ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2027, einzelne Teile folgen 2028 und 2029.

Ändert das PNOG die Personalbemessung nach §113c?

Die Personalanhaltswerte in §113c Abs. 1 bleiben gleich. Weil neue Bewohner aber öfter einen niedrigeren Pflegegrad erhalten, sinkt die Höchstausstattung eines Hauses mit der Zeit. Im Beispielhaus mit 80 Bewohnern sind es langfristig rund 2,5 Vollzeitstellen weniger.

Welche Punkte gelten ab 2027 für die Pflegegrade?

Nach dem Entwurf beginnt Pflegegrad 1 bei 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 30 statt 27 und Pflegegrad 3 bei 50 statt 47,5. Pflegegrad 4 (ab 70 Punkten) und 5 (ab 90) bleiben. Dazu werden die Module Mobilität, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens strenger bewertet. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn.

Gibt es Bestandsschutz für Pflegegrade ab 2027?

Ja. Wer vor 2027 einen Pflegegrad erhalten hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen und Bewertungsregeln (§142b neu). Bei einer neuen Begutachtung wird nach neuem Recht geprüft; eine Herabstufung bleibt nur möglich, wenn sich die Selbständigkeit tatsächlich verbessert hat. Anträge ab dem 1. Januar 2027 werden nach neuem Recht bewertet.

Was sind Personalanhaltswerte und was heißt PeBeM?

PeBeM steht für das Personalbemessungsverfahren in der vollstationären Pflege. Seine Personalanhaltswerte in §113c Abs. 1 SGB XI geben für jeden Pflegegrad an, wie viele Vollzeitstellen je Bewohner höchstens vereinbart werden können, getrennt nach Hilfskräften (QN 1 bis 2), Assistenzkräften (QN 3) und Fachkräften (QN 4). Ein Bewohner mit Pflegegrad 3 bringt zum Beispiel 0,4074 Stellen.

Wie berechne ich den Personalschlüssel im Pflegeheim?

Multiplizieren Sie die Zahl der Bewohner je Pflegegrad mit dem Personalanhaltswert und addieren Sie alles. Das ergibt die Vollzeitstellen. Teilen Sie dann die Zahl der Bewohner durch diese Stellen, erhalten Sie den Personalschlüssel 1 : X. Der Rechner oben macht genau das, getrennt nach Qualifikation, und zeigt daneben den Wert nach PNOG.

Was sind Transformationsstellen?

Mit dem PNOG sollen Pflegeheime von 2028 bis 2032 bis zu 10 Prozent der Stellenanteile für Assistenz- und Fachkräfte für digitale Systeme nutzen dürfen, die das Personal entlasten (§113e neu). Diese Anteile gelten als gleichwertig zu besetzten Stellen und müssen gesondert ausgewiesen werden. Welche Systeme zählen, legt ein Katalog fest, der erstmals bis 30. September 2027 erscheinen soll.

Wie berechne ich den Pflegegrad nach dem PNOG?

Grundlage sind die Modulpunkte aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Jedes Modul ergibt nach der Summe seiner Einzelpunkte gewichtete Punkte: Mobilität bis 10, Kognition oder Verhalten bis 15, Selbstversorgung bis 40, krankheitsbedingte Anforderungen bis 20 und Alltagsleben bis 15. Nach dem PNOG werden Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben strenger gewertet, und für Pflegegrad 1 bis 3 braucht es mehr Gesamtpunkte. Die Gutachten-Prüfung auf dieser Seite rechnet beides exakt aus.

Wie viel Personal braucht ein Pflegeheim nach PeBeM?

Das hängt von den Pflegegraden ab. Ein Haus mit 80 Bewohnern (15 mit Pflegegrad 2, 30 mit 3, 25 mit 4, 10 mit 5) kann nach §113c höchstens rund 37,1 Vollzeitstellen in Pflege und Betreuung vereinbaren, davon 16,2 Fachkräfte. Das entspricht einem Personalschlüssel von 1 : 2,16. Die Mindestausstattung regelt der Rahmenvertrag des Bundeslands.

Stand: 29. Oktober 2026. Herausgeber: VitalDesk, siehe Impressum. Orientierung, keine Rechtsberatung.