Bedingungen der Wechselgarantie
Stand: 06.09.2026
Geltungsbereich
Die Wechselgarantie gilt für Pflegeeinrichtungen und Träger, die eine bestehende Pflege-, Dienstplan- oder Tourenplanungssoftware durch VitalDesk ersetzen und dies bei Vertragsschluss angeben.
Onboarding und Datenübernahme
Einrichtung des Mandanten, Übernahme von Bewohner-, Mitarbeiter-, Zimmer-, Dienstzeit-, Schlüssel- und Maßnahmendaten aus bereitgestellten Excel- oder CSV-Exporten, begleitete Übernahme von Dienstplänen und Touren, Schulung der Leitung und Begleitung durch den Dienstplanbauer werden individuell vereinbart. Umfang und Kosten werden im Angebot festgehalten. Direktschnittstellen zu Bestandssystemen sind nicht Teil der Zusage. Die Einrichtung stellt die Ausgangsdaten bereit und prüft das Ergebnis der Übernahme.
Parallelbetrieb
Ab Start des Onboardings nutzt die Einrichtung VitalDesk ohne Berechnung, bis der bisherige Softwarevertrag endet, längstens jedoch 12 Monate. Die Einrichtung weist das Kündigungsende durch Vertrag oder Kündigungsbestätigung nach. Mit dem Kündigungsende beginnt die Berechnung nach dem vereinbarten VitalDesk-Preis. Eine Umstellungsgebühr fällt nicht an.
Preisgarantie
- a) Vergleichsbasis: die monatlichen Lizenz-, Nutzungs-, Hosting- und Wartungsentgelte laut letzter Rechnung des bisherigen Anbieters, netto, ohne Einmalkosten, anteilig für die Module, die VitalDesk ablöst.
- b) Zusage: Der monatliche VitalDesk-Preis für diese Module liegt unter der Vergleichsbasis.
- c) Laufzeit der Zusage: 24 Monate ab dem Tag der Ablösung (Ende des Parallelbetriebs). Der vereinbarte VitalDesk-Preis gilt unabhängig davon weiter.
- d) Rechtsfolge: Liegt der VitalDesk-Preis darüber, wird er für die Laufzeit auf die Vergleichsbasis gesenkt.
- e) Nicht erfasst: Module, die im Altsystem verbleiben; zusätzliche Einrichtungen, Wohnbereiche oder Nutzer, die nach Vertragsschluss hinzukommen; Leistungen, die das Altsystem nicht enthielt; Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- f) Nachweis: Vorlage der letzten Rechnung und des Vertrags des bisherigen Anbieters vor Vertragsschluss.
Förderung
Zuschüsse nach § 8 Abs. 8 SGB XI bleiben unberührt und werden nicht auf die Vergleichsbasis angerechnet.
Sonstiges
Die Wechselgarantie ist Teil des VitalDesk-Vertrags. Bei Widerspruch gelten die Regelungen des Vertrags. Keine Rechtsberatung; Förderfähigkeit und Kündigungsfristen prüft die Einrichtung mit ihrem Anbieter bzw. der Pflegekasse.