Berechnen Sie in 30 Sekunden, wie viel Fördermittel Ihrer Einrichtung zustehen.
Unverbindliche Schätzung auf Basis der gesetzlichen Regelungen (§8 Abs. 7 und 8 SGB XI). Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom verfügbaren Landesbudget und der Bewilligung durch Ihre Pflegekasse ab. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung – sprechen Sie uns an.
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