BEM-Pflicht berechnen –
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Prüfen Sie, ob die gesetzliche BEM-Schwelle nach §167 SGB IX erreicht ist. Berechnen Sie Lohnfortzahlungskosten und Abfindungsrisiken – kostenlos und ohne Anmeldung.

BEM-Pflicht prüfen

Geben Sie die Krankheitsdaten ein und berechnen Sie, ob die gesetzliche 6-Wochen-Schwelle (42 Arbeitstage) erreicht ist.

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Gesetzliche Grundlage

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber [...] mit der zuständigen Interessenvertretung [...] die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann."§167 Abs. 2 SGB IX

Wichtige Fakten zum BEM

  • Gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße
  • Schwelle: 42 Arbeitstage (6 Wochen) in 12 Monaten
  • Ununterbrochene oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit
  • BEM ist Voraussetzung für krankheitsbedingte Kündigung
  • Teilnahme ist für den Arbeitnehmer freiwillig
  • Dokumentationspflicht liegt beim Arbeitgeber

Kostenloses BEM-Einladungsschreiben (Muster-PDF)

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