Prüfen Sie, ob die gesetzliche BEM-Schwelle nach §167 SGB IX erreicht ist. Berechnen Sie Lohnfortzahlungskosten und Abfindungsrisiken – kostenlos und ohne Anmeldung.
Geben Sie die Krankheitsdaten ein und berechnen Sie, ob die gesetzliche 6-Wochen-Schwelle (42 Arbeitstage) erreicht ist.
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber [...] mit der zuständigen Interessenvertretung [...] die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann."§167 Abs. 2 SGB IX
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Schluss mit Excel und vergessenen Fristen. VitalDesk erkennt die BEM-Schwelle automatisch, führt Sie durch den gesamten Workflow und dokumentiert jeden Schritt rechtssicher – von der Einladung bis zum Abschluss.